Vergaberecht
Bieterrechtsschutz
- Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte
(Rüge von Vergaberechtsverstößen, Nachprüfungsantrag bei den zuständigen Vergabekammern der Länder oder des Bundes/ 1. Instanz, Beschwerde bei den zuständigen Vergabesenaten der Oberlandesgerichte/ 2. Instanz)
- Sekundärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Bieters vor den zuständigen Zivilgerichten
- Missbrauchsschutz (§ 125 GWB) insbesondere bei Erwirkung der Aussetzung oder der weiteren Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben; Überprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen; Beantragung mit der Absicht, den Antrag später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen
Beratung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Problemfälle:
- Öffentlich-rechtliche Verträge
- städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
- Vertragsverlängerungen und Vertragsänderungen
- Vertragsübernahmen
- Rahmenvereinbarungen
- Anteilsverkäufe / Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen
- Public-Private-Partnership (PPP)
- In-House-Geschäfte
- Kooperationsverträge
- Dienstleistungskonzessionen.
Der auf diesem Rechtsgebiet tätige Rechtsanwalt: