Dr. Rainer M. Ropohl
- Jahrgang 1945
- Studium: Universität Göttingen
- 1973 | Promotion zum Dr. jur. an der Universität Hannover
- 1974 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 1984 | Bestellung zum Notar
- 1991 | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2002 | Zulassung auch bei allen Oberlandesgerichten (zwischenzeitlich aufgrund gesetzlicher Neuregelung zugelassen bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme von Revisionsverfahren im Zivilrecht vor dem Bundesgerichtshof)
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Notariat
- Arbeitsrecht (Fachanwalt)
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Vertragsrecht
Fremdsprachen:
- Englisch
- Französisch
Rechtsanwalt Dr. Ropohl ist als Verfasser zahlreicher Artikel zum Arbeitsrecht sowie als Referent bei arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen (unter anderem bei der H.a.a.S GmbH – Seminare und Verlag -, 31832 Springe) ausgewiesen.