Erbrecht
Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten:
Beratung zur Nachfolgegestaltung
- Entwurf von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten (Sonderform: Berliner Testament) und Erbverträgen
- Gestaltung unter Berücksichtigung von
- lebzeitigen Vorausempfängen,
- Absicherung überlebender Ehegatten
- Absicherung behinderter Erben (sog. Behindertentestament)
- Pflichtteilsansprüchen
- besondere Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen durch Vermächtnisse
- Beschwerung der Erben durch Testamentsvollstreckung, Auflagen etc.
- Regelungen zum Zusammenhalt von Vermögensmassen in der Familie durch Vor- und Nacherbschaft
- Gründung von Familien-Grundbesitzgesellschaften (Familienpools)
- Überprüfung bereits errichteter Testamente und Erbverträge auf ihre formelle Wirksamkeit, inhaltliche Gültigkeit und Aktualität
- Beratung zum Widerruf bereits errichteter Testamente
Pflichtteilsrecht
- Beratung und Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Ermittlung der Pflichtteilsberechtigung
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegen die Erben und Dritte
- Durchsetzung der Wertermittlungsansprüche
- Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs
- Berechnung der Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Erbengemeinschaft, Beratung und Auseinandersetzung
- Rechte und Pflichten des Miterben in der Erbengemeinschaft
- Ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Gestaltung von Auseinandersetzungsplänen unter Berücksichtigung lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers an die Miterben
- Gestaltung von Verträgen zur Erbteilsübertragung
- Teilauseinandersetzung
- Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren
- Unterstützung bei Verwertung von Nachlassgegenständen (Immobilien)
Testamentsvollstreckung
- Gestaltung von spezifischen Testamentsvollstreckerregelungen
- Beratung von Testamentsvollstreckern im Amt der Dauer- und Abwicklungsvollstreckung
- Beratung des Testamentsvollstreckers zu haftungsrechtlichen Fragen
- Ausübung des Amts des Testamentsvollstreckers in der Abwicklungsvollstreckung und Verwaltungsvollstreckung
Unternehmensnachfolge
- Beratung zur frühzeitigen Einbindung des Nachfolgers ins Unternehmen
- Unternehmensübertragung durch Schenkung, mit laufender Gegenleistung oder durch einmalige Ausgleichsleistung
- Beratung und Gestaltung der Übertragung des einzelkaufmännischen Unternehmens auf den Nachfolger
- Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung an einer Personengesellschaft
- Beteiligung des Nachfolgers an einer Kapitalgesellschaft und Gestaltung der Übertragung der Mitgliedschaft an einer Kapitalgesellschaft
- Gestaltung der Nachfolge durch Umwandlung des Unternehmens
Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren
- Streitigkeiten um die Auslegung oder Wirksamkeit von Testamenten
Hinweis
Wegen der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen sowie sog. Vorsorgevollmachten wenden Sie sich bitte an den Notar Dr. Jasper Mauersberg.