Notar
Gründliche Ermittlung des Sachverhalts, fundierte rechtliche Beratung, zügige und dennoch sorgfältige Ausarbeitung sowie zeitnahe Abwicklung der Urkunden sind die Grundpfeiler des von dem Notar Dr. Jasper Mauersberg ausgeübten Notaramtes. Er wird dabei von qualifizierten und hoch motivierten Notariatsfachangestellten, die sich ständig fortbilden, unterstützt.
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer der am notariellen Verfahren Beteiligten und als solcher zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Der Notar ist nicht Parteivertreter.
Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH.
Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.
Ist vom Gesetz die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt. Der Inhalt der Erklärung wird vom Notar nicht geprüft.
Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung von Testamenten.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Notars sind die Beurkundung und Abwicklung von:
- GRUNDSTÜCKSGESCHÄFTE
- UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN / GESELLSCHAFTSRECHT
- EHEVERTRAG UND FAMILIENRECHT
- TESTAMENTE
- GENERAL- UND VORSORGEVOLLMACHT / PATIENTENVERFÜGUNG
Der Notar gewährleistet eine umfassende Beratung und Belehrung über die rechtlichen Belange und den Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung.
GRUNDSTÜCKSGESCHÄFTE
Bei allen Übertragungen oder Belastungen von Immobilien wie Kauf, Schenkung, Übergabe, vorweggenommene Erbfolge, Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum, Gründung von Immobilienpools etc., die Bestellung von Grundschulden oder anderen Rechten wie z. B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für alle Beteiligten. Der Notar sichert in der notariellen Kaufvertragsurkunde Käufer und Verkäufer vor unkalkulierbaren Risiken. Er sorgt für die Löschung oder den Fortbestand von Belastungen im Grundbuch und regelt die Haftung für Mängel ebenso wie Besitz- und Gefahrübergang. Der Notar beurkundet zudem die zur Absicherung einer Finanzierung von der Bank geforderten Sicherheiten (Grundschulden).
In gleicher Weise werden andere grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte durch den Notar vorbereitet und für alle Beteiligen verlässlich und neutral gestaltet.
UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN / GESELLSCHAFTSRECHT
Der Notar berät Sie bei der Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen und anderen Geschäften nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen aller Art. Der Notar reicht die von ihm beurkundeten Erklärungen für Sie beim zuständigen Registergericht ein und berät Sie kompetent zur Vermeidung schwerwiegender rechtlicher Fehler.
Für die meisten Vorgänge zur Gründung von Gesellschaften, Änderungen im Gesellschafterbestand oder von Gesellschaftsverträgen besteht eine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Die Mitwirkung eines Notars ist zwingend erforderlich bei allen Anmeldungen zum Handelsregister, die stets notariell beglaubigt sein müssen. Für Gründungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft oder einer Aktiengesellschaft ist die Form der notariellen Beurkundung vorgeschrieben; der Vertrag muss also zwingend unter Mitwirkung eines Notars geschlossen werden.
EHEVERTRAG UND FAMILIENRECHT
Der Notar nimmt Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Verträgen unter Lebenspartnern sowie Adoptionsanträgen vor. Er berät und begleitet Sie bei diesen wichtigen und schwerwiegenden Entscheidungen. Bei der Beurkundung von Eheverträgen stellt er sicher, dass keine Vertragspartei unangemessen benachteiligt wird und die zu beurkundenden Vereinbarungen zu der von Ihnen geschilderten Lebens- und Partnerschaftssituation passen.
Hierbei geht der Notar auf Fragen des Güterstandes wie z.B. Gütertrennung oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft ein und erörtert u.a. mit Ihnen die Auswirkungen eines Ehevertrages im Falle des Todes eines Ehepartners. Zugleich erläutert der Notar als neutraler und rechtskundiger Berater unterhalts- und versorgungsrechtliche Aspekte des Vertrages.
TESTAMENTE, ERBVERRÄGE
Der Notar berät Sie bei Fragen rund um das Erbe, zu Beurkundungen von Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsverträgen.
Hierbei sind Aspekte wie die Absicherung des überlebenden Ehepartners, die sichere Zuführung von Vermögen an die zukünftigen Erben oder die Gestaltung einer Testamentsvollstreckung zur Überwachung der Abwicklung oder Auseinandersetzung einer Erbschaft zu bedenken. Darüber hinaus berät Sie der Notar bei vorweggenommenen Erbfolgen zum gesetzlichen Pflichtteilsrecht und beurkundet ggfs. entsprechende Pflichtteilsverzichtserklärungen von Eltern und/oder Abkömmlingen.
GENERAL- UND VORSORGEVOLLMACHT / PATIENTENVERFÜGUNG
Der Notar bereitet zur Vorsorge z.B. für die Fälle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit Vollmachten und andere Regelungen vor. Dadurch kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden. Der Notar berät Sie zu den weitreichenden Folgen solcher Verfügungen und hilft Ihnen eine Gestaltung zu finden, die den von Ihnen getroffenen Anordnungen im Notfall auch Geltung verschaffen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden Vollmachten und Anordnungen:
- General- und Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.