Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts:
- Beurkunden der Gründung von Kapitalgesellschaften* (GmbH und AG) und Entwerfen von Gesellschaftsverträgen.
- Entwerfen von Personengesellschaftsverträgen (GbR, oHG, KG, PartG) und deren Änderungen.
- Entwerfen und Beurkunden* von GmbH-Geschäftsanteilskaufverträgen.
- Entwerfen und Beurkunden* von Geschäftsanteilsschenkungen.
- Entwerfen und Beurkunden* von Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister.
- Entwerfen von Geschäftsführerdienstverträgen.
- Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern im Hinblick auf die sich aus den Gesellschaftsverträgen, aus Dienstverträgen oder gesetzlichen Regelungen ergebenden Rechte und Pflichten (Beitragspflicht, Insolvenzantragspflicht etc.).
- Vorbereiten oder Prüfen der Wirksamkeit von Versammlungsbeschlüssen (Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Ausschluss eines Gesellschafters etc.).
- Vertretung von Gesellschaften in Prozessen mit einzelnen Gesellschaftern oder Geschäftsführern bzw. von Gesellschaftern oder Geschäftsführern in Prozessen mit der Gesellschaft.
(* Beurkundungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.)