Makler- und Bauträgerrecht

Wir beraten und vertreten Sie in den rechtlichen Fragen aus dem Bereich des Makler- und Bauträgerrechts.

Der Erwerb von Wohnungseigentum und Häusern erfolgt häufig direkt vom Bauträger.

Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und Haftung von Bauträgern gegenüber den Käufern und der Vergütung des Bauträgers auf unter Beachtung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Für den Bauträgervertrag ist kennzeichnend, dass der Bauträger sich gegenüber dem Käufer einer Wohnung oder eines Hauses zur Errichtung des Bauwerkes auf einem eigenen oder von dem Bauträger noch zu beschaffenden Grundstück verpflichtet und zwar auf Rechnung des Käufers, der durch die speziellen Vergütungsregelungen der MaBV gesichert und geschützt wird. Sowohl für den Käufer als auch für die Bauträgerseite ist hierbei der Bauträgervertrag die entscheidende Grundlage für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten; bereits hier werden die Weichen dafür gestellt, ob und wie auftauchende Probleme zu Gunsten des Einen oder des Anderen letztlich gelöst werden.

Der Erwerb von Wohnungseigentum und Häusern wird zumeist von Maklern vermittelt, so dass die Verknüpfung von Makler- und Bauträgerrecht nahe liegt. Rechtliche Probleme können hier bereits in der Abfassung des Makler- bzw. Vertriebsvertrages entstehen, der letztlich die Grundlage für die gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien ist.

Wir beraten Bauträger, Makler und Käufer bzw. Mieter gleichermaßen, insbesondere bei folgenden Fragen:

Hinweis

Wegen der Beurkundung von Kaufverträgen in der Form von Bauträgerverträgen wenden Sie sich bitte an den Notar Dr. Jasper Mauersberg.