Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts:
- Entwerfen und Beurkunden* von Teilungserklärungen zur Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentum und nicht zu Wohnzwecken genutztes Teileigentum
- Entwerfen und Beurkunden* von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, Wohnungserbbaurechte und gewerbliches genutztes Teileigentum
- Entwerfen und Beurkunden* von Änderungen einer Teilungserklärung, Kellertauschverträgen etc.
- Beratung von Eigentümern und Verwaltern im Hinblick auf die sich aus den Gemeinschaftsordnungen ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten
- Durchsetzung oder Abwehr von Nachforderungen aus Hausgeldabrechnungen
- Prüfung der Wirksamkeit von Versammlungsbeschlüssen (Sanierungsmaßnahmen, Abrechnungen, Wirtschaftspläne, bauliche Veränderungen, Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund etc.)
- Vertretung von Verwaltern, einzelnen Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften in Prozessen mit der Eigentümergemeinschaft, einzelnen Eigentümern oder dem Verwalter und der sich anschließenden Zwangsvollstreckung
(*Beurkundungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.)